Lexikon| Allgemein| A |
23.08.2017 |
Annuitätendarlehen
Die am Häufigsten vorzufindende Finanzierungsform ist neben den Tilgungsdarlehen das Annuitätendarlehen. Kennzeichnend für ein Annuitätendarlehen ist die Begleichung der Darlehensverbindlichkeiten durch einen gleichbleibenden Kapitaldienst währen der vollständigen Laufzeit, bzw. der Laufzeit der Zinsbildung. Die sogenannte Annuität setzen sich aus dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil zusammen (lateinisch „annus“ = „Jahr“). Geleistet wird in der generellen Bankfinanzierung trotz des Namens i. d. R. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich.
Die Restschuld des Darlehens wird mit jeder geleisteten Annuitätenzahlung geschmälert. Folglich wächst bei jeder Annuitätenzahlung der Tilgungsanteil, da die Höhe der Annuität gleichbleibend ist der Zins allerdings geringer wird.
Die Restschuld des Darlehens wird mit jeder geleisteten Annuitätenzahlung geschmälert. Folglich wächst bei jeder Annuitätenzahlung der Tilgungsanteil, da die Höhe der Annuität gleichbleibend ist der Zins allerdings geringer wird.
Annuität = Zins + Tilgung