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FG Hessen: Schenkungsteuer – Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.

Private Steuern| Erben und Schenken| Sonstiges
02.08.2017

Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden

Quelle:Aktenzeichen FG Hessen, 1 K 1507/16

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