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02.02.2017 |
In mehreren Finanzgerichtsurteilen wurde die Revision zu der Frage zugelassen, inwieweit die Anschaffungskosten für einen erworbenen Vertragsarzttsitz im Rahmen von Abschreibungen berücksichtigt werden kann.
Die Behandlung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen bei der entgeltlichen Übernahme eines Vertragsarztsitzes ist seit längerem finanzrechtlich umstritten.
Derzeit liegen zwei Revisionen zu Urteilen des Finanzgerichtes Nürnberg dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor (BFH VIII R 7/14 und BFH VIII R 56/14). Neu hinzugekommen ist nun ein Grundsatzurteil des Finanzgerichts Bremen (1 K 67/16), in welchem die Ansicht vertreten wurde, dass die Anschaffungskosten für eine Arztpraxis bei gleichzeitiger Sitzverlegung kein abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen würde.
Gegen diese Entscheidung ist ebenfalls Revision eingelegt worden (BFH VIII R 24/16). Im Hinblick auf die laufenden Revisionsverfahren sollten betroffene Steuerfälle nach § 165 AO offen gehalten werden.