Unternehmensbesteuerung| Kapitalgesellschaften| Finanzierung |
30.01.2019 |
Rückwirkende Änderung des Verlustunterangs wegen Verfassungsgerichtsurteil
In 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht folgende Regelung für den Zeitraum von 2008 bis 2015 als verfassungswidrig eingestuft: Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung beabsichtigt, diese Regelung nur für den beanstandeten Zeitraum aufzuheben. In der nun verabschiedeten Fassung wurde der quotale Verlustuntergang für die Zeit ab 2007 auch für schädliche Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2015 aufgehoben.