Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.
Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.
23.07.2018
Zum Abzug von Aufwendungen bei einer Übungsleitertätigkeit
IWW
Erzielt ein Sporttrainer steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
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