Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.
Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.
14.02.2019
Dienstwagen: Keine Einzelbewertung bei nur gelegentlichen Fahrten zur Betriebsstätte
IWW
Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen nur für gelegentliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist eine Einzelbewertung der Fahrten zur Ermittlung des geldwerten Vorteils möglich. Diese Einzelbewertung können Gewerbetreibende und Selbstständige für ihre Fahrten zur Betriebsstätte jedoch nicht nutzen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Firmenwagen: Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zur Arbeit wird Pflicht
IWW
Das Bundesfinanzministerium hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber
FG Düsseldorf
Nach einem akutellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf sind vom Arbeitgeber gezahlte Verwarnungsgelder für das Falschparken von Fahrzeugen der Mitarbeiter kein LSt-pflichtiges Entgelt, sofern die Firmenfahrzeuge auf Anweisung in Parkverbotzonen abgestellt werden.
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