Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.
Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.
15.04.2020
Buchung auf Verrechnungskonto: Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
IWW
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen setzt u. a. die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus. Und dies ist nach Ansicht des Finanzgerichts Thüringen nicht der Fall, wenn die von einer GmbH an den Gesellschafter erbrachte Leistung durch die Buchung gegen das Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichen wird.
Handwerkerleistungen in der Werkstatt: Bundesfinanzhof zur Berücksichtigung gefragt
IWW
Wird ein Hoftor ausgebaut, in der Werkstatt eines Tischlers repariert und sodann wieder eingebaut, sind auch die Arbeitskosten, die auf die Reparaturarbeiten in der Tischlerei entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt (20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 EUR im Jahr). Diese Meinung vertritt zumindest das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen nicht begünstigt
IWW
Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind Leistungen nicht begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt)
Sind Kosten für einen „Hunde-Gassi-Service“ steuerbegünstigt?
IWW
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen sind Aufwendungen für einen „Hunde-Gassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt. Das bedeutet: Auf Antrag wird die Einkommensteuer in diesen Fällen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (höchstens 4.000 EUR) ermäßigt
Haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung: Neues Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung
Peter Hain
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gewährt der Fiskus im Zuge der Steuererklärung eine Steuerermäßigung, die jedoch von einigen Voraussetzungen abhängt. Da der Bundesfinanzhof in letzter Zeit einige steuerzahlerfreundliche Entscheidungen getroffen hat, sah sich die Finanzverwaltung gezwungen, ihr Anwendungsschreiben aus 2014 in einigen Punkten zu überarbeiten. Praxisrelevante Aspekte werden vorgestellt.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen. Entsprechend sind jedwede Haftungsansprüche gegen uns für Schäden, die sich durch die Nutzung der hier allgemein dargebotenen Informationen ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen.
Als Berufsträger der steuerberatenden Berufe können Sie von uns verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Themen erhalten. Dies aber nur auf Basis von entgeltpflichtigen Aufträgen.
Datenbankfehler...
NEWS FEED
Aktuelle Meldungen rund ums Steuerrecht und Unternehmensberatung