12.07.2017

Doppelte Haushaltsführung: Hausrat und Einrichtungsgegenstände weiter voll abzugsfähig

IWW

Seit 2014 sind bei einer doppelten Haushaltsführung für Unterkunftskosten nur noch maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehbar. Zu diesen Unterkunftskosten zählt das Bundesfinanzministerium auch die Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände (ohne Arbeitsmittel). Diese Ansicht teilt das Finanzgericht Düsseldorf jedoch nicht.


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31.01.2017

Doppelte Haushaltsführung: Zweithaushalt darf nicht zum Lebensmittelpunkt werden

IWW

Das Finanzgericht München geht davon aus, dass bei einer Familie mit Kindern der Lebensmittelpunkt dort ist, wo sich die Familie überwiegend gemeinsam aufhält. Ist dies der Beschäftigungsort, scheidet eine doppelte Haushaltsführung aus.


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